Neues Wohnen im Lüßfeld!
162.840,00 € - 47608 Geldern - Grundstücke
- Objekt-ID: 1-25876
- Objektart: Grundstücke
- Lage: 47608 Geldern
- Kaufpreis: 162.840,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 552 m²
- Kaufpreis pro m²: 295,00 €
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
Objekt-Nr.: 008-01771
Baugrundstücke in 47608 Geldern-Veert
Neues Wohnen im Lüßfeld!
Bereits vor einigen Jahren wurden die umfangreichen Planungen für das neue Wohngebiet Im Lüßfeld im beliebten Gelderner Ortsteil Veert in die Wege geleitet. Herausgekommen ist eine aufgelockerte städtebauliche Entwicklung, die das Zusammenleben von Jung und Alt ermöglicht und die vorhandene Lücke zwischen dem Hülspassweg, der Grunewaldstraße und der Bebauung Im Petersfeld perfekt schließt.
Existierende Strukturen, wie der Dreihöfeweg oder verschiedene Radfahr- und Spazierwege zum Veerter Sportgelände, wurden in die Planung integriert.
Angenehme Nachbarschaft, eine geplante verkehrsberuhigte Anliegerstraße, die unmittelbare Nähe zum Stadtzentrum von Geldern mit dem dortigen umfangreichen Schulangebot sowie zu zahlreichen Freizeitmöglichkeiten unterstreichen den familiengerechten, herrlichen Wohnstandort.
Einrichtungen des täglichen Bedarfs, der Kindergarten St. Martin sowie die St. Martini Grundschule sind schnell erreichbar. Die benachbarten Niederlande sowie die Anschlussstellen zu den Autobahnen A 40 und A 57 liegen nur wenige Kilometer entfernt.
Insgesamt stehen 83 attraktive Baugrundstücke zur Verfügung; davon sind 65 für Einfamilienhäuser, zwölf für Doppelhaushälften und sechs für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Maßgeblich für deren Errichtung sind die Vorschriften des gültigen Bebauungsplans Nr. 154 (nebst der zugehörigen Gestaltungssatzung und der textlichen Festsetzungen).
Eine genaue Grundstücksauflistung für die ein- bis zweigeschossigen Eigenheime sowie den Vertriebsplan finden Sie in der Anlage des Exposés.
Sie erwerben die Grundstücke direkt vom Eigentümer.
Die Erschließungsbeiträge im Sinne der §§ 127 ff. BauGB sind in den ausgeschriebenen Kaufpreisen enthalten.
Hinweise zur Bebauungsplanung:
- Die Erschließungsmaßnahmen sollen planmäßig so verlaufen, dass ab Frühsommer 2025 mit der Aufnahme der Hochbautätigkeiten begonnen werden kann.
- Das Neubaugebiet wird mit Glasfaser versorgt.
- Für die energiebewusste Beheizung soll vorwiegend auf die Installation einer modernen Wärmepumpentechnologie gesetzt werden. Eine Gasversorgung des Wohngebietes erfolgt nicht.
- Je Wohngebäude / Grundstück sind maximal zwei Wohnungen zulässig; innerhalb der geplanten Doppelhaushälften soll sich zukünftig eine Familie pro Haus wohlfühlen.
- Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren nach Kaufvertragsdatum; der Baubeginn hat innerhalb von vier Jahren zu erfolgen.
- Bei Einzelhäusern besteht eine Verpflichtung zur Eigennutzung für die Dauer von fünf Jahren. Bei Zweifamilienwohnhäusern muss mindestens eine Wohneinheit für die Dauer von fünf Jahren eigenständig bewohnt werden.
- Die Diplom-Geologin Veronika Steinberg hat ein Gutachten zur Boden- und Baugrunduntersuchung erstellt, welches bei der Bauplanung zu berücksichtigen ist. Demnach wird eine nicht unterkellerte Bauweise mit einer Gründungsplatte auf Bodenpolster empfohlen. Hierfür sollte nach Abschieben des Mutterbodens gut verdichtungsfähiges Material als Grundlage verarbeitet werden. Grundsätzlich sollten die baulichen Erschließungsmaßnahmen bestenfalls zwischen Sommer und Herbst durchgeführt werden. Die Einholung eines hauseigenen Bodengutachtens wird empfohlen. Das anfallende Niederschlagswasser ist in den Kanal zu führen.
- Nord-westlich des Neubaugebietes befindet sich die Sportanlage des Veerter Fußball- sowie Tennisvereins. In diesem Zusammenhang werden die nördliche Baulandflächen mit einer Grunddienstbarkeit dahingehend versehen, dass sämtliche Auswirkungen / Störfaktoren etc. von den Sportanlagen seitens der Erwerber entschädigungslos geduldet werden.
- Die Lage der zukünftigen Bäume, Straßenlaternen und Parkplätze ist festgesetzt und im Vertriebsplan ersichtlich, nicht veränderbar und muss in der individuellen Bauplanung berücksichtigt werden.
- Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Garten und Vorgarten sind dauerhaft wasseraufnahmefähig zu gestalten, zu begrünen und zu bepflanzen. Eine Versiegelung dieser Flächen wird seitens der Stadt Geldern, mit Ausnahme der Zuwegung zum Haus und zur Garage, nicht geduldet (Stichwort Steinwüste; vgl. textliche Festsetzungen).
- Bzgl. der Fassadengestaltung verweisen wir auf die Gestaltungssatzung der Stadt Geldern.
- Bei Bedarf stellen wir gerne Kontakt zu regional ansässigen Bauträgern oder Architekten her, die Ihre persönlichen Bebauungswünsche qualitätsbewusst umsetzen.
Hinweise zum weiteren Vorgehen / Reservierung eines Baugrundstücks:
In der Anlage erhalten Sie einen Interessentenbogen für die Grundstücke. Falls Sie Interesse haben, senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an bauland@vobaimmo.de zurück.
Voraussetzung für eine konkrete Grundstücksreservierung ist die hauseigene Bonitätsprüfung, um sicherzustellen, dass für alle Bewerber ausreichend Grundstücke zur Verfügung stehen und nicht durch lange Reservierungszeiten blockiert werden. Nutzen Sie diese Prüfung gleichzeitig als Legitimation, um mit Architekten und Hausanbietern direkt ins Planungsgespräch einzusteigen. Die weiteren Informationen finden Sie auf dem Interessentenbogen.
Wir weisen darauf hin, dass eingehende Bewerbungen von (Veerter) Familien bzw. Personen mit einer Bindung an die Ortschaft Veert laut Vorgabe der Stadt Geldern bevorrechtigt behandelt werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unseren Projektleiter Heiko Stienen, Tel. Nr. 02834/970150.
Alle Angaben (und evtl. Anlagen) beruhen auf Informationen des Verkäufers bzw. Auftraggebers. Wir sind um Richtigkeit sowie bestmögliche Qualität bemüht, können hierfür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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